Geblitzt?
+++ Kostenlose tel. Erstberatung bei Bussgeldverfahren +++
Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich
Bussgeldverfahren
Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bussgeldbescheid oder auch nur einen Zeugenbogen erhalten, sollten Sie nicht antworten oder einen Vernehmungstermin wahrnehmen, sondern gleich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Egal, ob Ihnen z. B. ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, eine fahrlässige Körperverletzung oder eine andere Straftat vorgeworfen wird. Wichtig kann schon sein, dass Sie sich zunächst nicht äussern, sondern gleich einen Anwalt beauftragen.